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   BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21   

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https://dejure.org/2021,27681
BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21 (https://dejure.org/2021,27681)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2021 - 6 StR 229/21 (https://dejure.org/2021,27681)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 6 StR 229/21 (https://dejure.org/2021,27681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Unzulässigkeit einer Rüge einer Strafzumessungsregel)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 400 Abs. 1 StPO, § 177 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bzgl. der Anwendung einer anderen Strafzumessungsvorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bzgl. der Anwendung einer anderen Strafzumessungsvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 644/19

    Erfolglose Revision des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21
    Unzulässig ist deshalb auch die Rüge der Nichtanwendung einer Strafzumessungsregel (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 644/19).
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 587/17

    Verhältnis von Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Regelbeispiel;

    Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 229/21
    Dass das in Betracht kommende Regelbeispiel eine eigene Bezeichnung hat und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb in die Urteilsformel aufzunehmen ist, führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 3 StR 587/17).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Die Revisionsbegründung muss daher erkennen lassen, dass die Nebenklägerin mit ihrem Rechtsmittel ein zulässiges Rechtsmittelziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten wegen einer zur Nebenklage berechtigenden Straftat erstrebt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2021 ? 6 StR 229/21; vom 22. März 2016 - 3 StR 56/16 und vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 Rn. 6).
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